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    auf separaten Kinderstrecke

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    Schutzausrüstung nicht vergessen



Training auf dem Berg

Allgemeines

Auf unserer Motocrossstrecke sind Gastfahrer jederzeit herzlich willkommen. Für Jugendliche und Kids steht eine separate Trainingsstrecke zur Verfügung. Mehr Infos zu den Strecken gibt´s <<hier>>

Trainingskalender

 

 

Das Training...

Um das Training auf dem Trainingsgeländer des MC Windsberg im ADAC möglichst einfach und reibungslos und vor allem sicher für alle Beteiligten durchführen zu können, wurden hier die wesentlichen Informationen kompakt zusammengefasst.

Bitte lest euch diese Infos vor dem Training genau durch.

1.         Anmelden, Einschreiben:

Vor dem Training müssen alle Fahrer nach der mündliche Unterweisung im Trainingsbuch und auf dem Haftungsverzicht unterschreiben. Anschließend wird eine Bestätigung in Form eines Aufklebers, welcher gut sichtbar am Motorrad angebracht werden muss vom Kassierer ausgehändigt. Das Trainingsbuch ist beim Kassierer. Ohne Aufkleber ist das Befahren der Trainingsstrecken nicht gestattet.

Unterweisung + Haftungsverzicht + Trainingsbuch + Aufkleber = Fahren

2.         Trainingsgebühren:

Solofahrzeuge: 12,- EUR
Gespann: 17,- EUR
Quad: 12,- EUR

Das Jungendtraining(bis 18 Jahre) ist kostenfrei und nur für Mitglieder!

3.         Kinder-, Jugendtraining

Das Kinder- und Jugendtraining kann nur von Kindern bis zum 18. Lebensjahr, die Mitglieder im MC Windsberg sind, und zudem in Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten, der ebenso Mitglied im MC Windsberg ist, genutzt werden. Dies gilt ebenfalls bei Mitglieder von MC Warching, MSC Eichenberg und MC Neunheim. Das Kinder- und Jugendtraining kann nach Beantragen einer kostenlosen Jahreskarte genutzt werden. Ohne Jahreskarte darf aus versicherungsrechtlichen Gründen nicht am Training teilgenommen werden.

Das Kinder- und Jugendtraining findet am Mittwoch und Freitag statt. Samstag nur auf der Kinderstrecke.
Genaue Trainingszeiten stehen unter Punkt 4.

 4.         Trainingszeiten

Die Trainingstage am Windsberg sind vom 01.04 bis 31.10

 

Mittwoch von 16:00 Uhr - 20:00 Uhr

Freies Training für Mitglieder, Gastfahrer und getrenntes Jugend- und Anfängertraining
Separates Kindertraining auf der Kinderstecke

Fahrer der Gruppe 1 dürfen nicht zu den Trainingszeiten der Gruppe 2 trainieren und umgekehrt!

16:00 – 16:15 Uhr, Gruppe 1 - Jugend, Anfänger
16:15 – 17:00 Uhr, Gruppe 2 – Freies Training ohne Jungend und Anfänger
17:00 – 17:15 Uhr, Gruppe 1 - Jugend, Anfänger
17:15 – 18:00 Uhr, Gruppe 2 - Freies Training ohne Jungend und Anfänger
18:00 – 18:15 Uhr, Gruppe 1 - Jugend, Anfänger
18:15 – 19:00 Uhr, Gruppe 2 - Freies Training ohne Jungend und Anfänger
19:00 – 19:15 Uhr, Gruppe 1 - Jugend, Anfänger
19:15 – 20:00 Uhr, Gruppe 2 - Freies Training ohne Jungend und Anfänger

 

Freitag von 16:00 – 20:00 Uhr

Ausschließlich für Anfänger, Jugend und Quad.

Separates Kindertraining auf der Kinderstrecke

16:00 – 16:30 Uhr, Gruppe 1 - Jugend, Anfänger
16:30 – 17:00 Uhr, Gruppe 2 - Quad
17:00 – 17:30 Uhr, Gruppe 1 - Jugend, Anfänger
17:30 – 18:00 Uhr, Gruppe 2 - Quad
18:00 – 18:30 Uhr, Gruppe 1 - Jugend, Anfänger
18:30 – 19:00 Uhr, Gruppe 2 - Quad
19:00 – 19:30 Uhr, Gruppe 1 - Jugend, Anfänger
19:30 – 20:00 Uhr, Gruppe 2 - Quad

 

Samstag von 14:00 – 18:00 Uhr

Aus Sicherheitsgründen kein Quad, kein Anfänger- und Jungendtraining auf der großen Strecke!

Freies Training für Mitglieder und Gastfahrer

 

Sonntag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

immer am zweiten Sonntag eines Monats

freies Training für Mitglieder und Gastfahrer

 

5.0          Streckenschließung

Die Strecke bleibt während der Wintermonate aus Genehmigungsgründen geschlossen. Das bedeutet, dass vom 1. November bis einschließlich 31. März die Strecke nicht befahren werden darf. Falls die Strecke außerplanmäßig z.B. wegen Veranstaltungen, Rennen geschlossen bleibt, wird dies in der Schautafel an der Strecke und im Web rechtzeitig bekannt gegeben. Im Zweifelsfall kann man sich auch telefonisch am Streckentelefon erkundigen. Infotelefon xxx.


6.0       Verhaltensregeln zur Sicherheit beim Freien Training

An alle Fahrer, welche auf dem Trainingsgelände des MC – Windsberg e. V. im ADAC trainieren möchten. Um das nicht zu vermeidende Restrisiko bei unserem Sport so gering wie möglich zu halten werden folgende Verhaltensregeln für alle Fahrer als verbindlich vereinbart. Durch diese Maßnahmen hoffen wir Unfälle, insbesondere schwere Unfälle vermeiden zu können; und so langfristig die Möglichkeit zu sichern unseren geliebten Sport ausüben zu können. Bitte setzt diese Regeln konsequent um, und motiviert Eure Trainingspartner dazu dies ebenso zu tun. Am Windsberg soll jeder sicher trainieren können, fahrt fair!

 

  1. Den Anweisungen der Streckenposten bzw. der Betreiber ist Folge zu leisten.

  2. Das Fahren ohne Unterschrift im Haftungsverzicht und Trainingsbuch ist verboten

  3. Um sicherzustellen dass der Eintrag im Trainingsbuch geleistet wurde ist das Befahren der Strecke  nur mit sichtbar angebrachtem Aufkleber erlaubt.

  4. Das Fahren ohne vorherige Einweisung ist verboten, die erfolgte Einweisung ist durch Unterschrift zu bestätigen.

  5. Befahren der Strecke ist nur mit angemessener Schutzausrüstung erlaubt, hierzu zählen Helm, Stiefel, Handschuhe, Brustpanzer, Knieschützer usw.

  6. Auf der gesamten Anlage (MX Strecke und Kinderstrecke) dürfen gleichzeitig max. 25 Fahrzeuge betrieben werden.

  7. Das Verlassen der Streckenführung oder Abkürzen ist nicht gestattet.

  8. Nach Stürzen oder Defekten am Motorrad hat die Sicherheit der Fahrer oberste Priorität. Nachfolgenden Fahrer umgehend warnen und die Stelle absichern. Bitte teilt dies auch Euren eventuell an der Strecke anwesenden Begleitpersonen mit, damit diese bei einem Defekt oder Unfall die anderen Fahrer unverzüglich warnen.

  9. Außerhalb der Strecke gilt Schrittgeschwindigkeit. Dies ist zwingend einzuhalten und führt bei Missachtung zu einem Ausschluss vom Training belegt.

  10. Teilnehmer, die durch undiszipliniertes Verhalten andere gefährden könnten oder den Anweisungen der Betreiber nicht Folge leisten werden ohne Rückerstattung der Trainingsgebühren vom Training ausgeschlossen. Bei schwerwiegenden Fällen wird Streckenverbot erteilt.


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